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    Regel für Kranke

    Regel für Kranke

    Hast du mit dem Apotheker Streit,
    Es dem Arzt zu klagen vermeid`;
    Hast du über den Arzt zu klagen,
    Sollst du`s nicht dem Apotheker sagen;
    Denn sind sie auch Feinde immerdar,
    So werden sie Freund` am neuen Jahr,
    Verkünden: der hat dies gesagt,
    Und mir hat er von dir geklagt.
    Wirst du nun krank in den ersten Wochen,
    Die Arznei sie zusammen kochen:

    „Recipe: Was er uns getan,
    Rühren wir ihm jetzt doppelt an:
    Zwanzig Drachmen von seinen Klagen
    Mit Assa foetida für den Magen.
    Misceatur, detur, nebst unsrem Groll,
    Alle Stunden zwei Löffel voll.”

    Und stirbst du nicht in der Blütezeit
    Ihrer neuen Herzinnigkeit,
    Lassen sie dich so lange liegen,
    Bis sie selbst wieder Händel kriegen.

    Merke: Zweier Gegner Klagen
    Mußt du nicht hin und wieder tragen;
    Weißt nicht, ob die geschieden scheinen,
    Sich nachmals gegen dich vereinen.

    Autor: Wilhelm Hauff (1802-1827)
    Titel: Regel für Kranke
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